Die aktuelle 16. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschl. 28.05.2022 gültig.
Es gelten lediglich folgende Regelungen:
- es gibt keine Testpflicht mehr,
- 1,50 m Mindestabstand, wo immer es möglich, ist einzuhalten,
- Ausreichende Handhygiene,
- Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen,
- Ausreichende Belüftung in Innenräumen,
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte.
Ebenso ist unser Hygienekonzept (siehe unten im Download) einzuhalten.