Ab 01.10.2022 gilt die 17. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Es gelten folgende Verhaltensempfehlungen:
- 1,50 m Mindestabstand, wo immer möglich, einhalten,
- auf ausreichende Handhygiene achten,
- eine Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen tragen,
- für ausreichende Belüftung in Innenräumen sorgen,
- die bereitstehenden Desinfektionsmittel nutzen,
- unnötige Kontakte vermeiden.
Ebenso sollte unser Hygienekonzept (siehe unten im Download) eingehalten werden.