Beim Eltern-Kind-Turnen ist es notwendig, dass die Begleiter mindestens als passives Mitglied dem Verein beitreten.
Sonderfall Tennisabteilung:
Für Tennis sind 2 Mitgliedschaften nötig: sowohl in der Tennisabteilung als auch im Hauptverein, hier entweder als passives Mitglied (zum ermäßigten Beitrag) oder, wenn neben Tennis auch andere Angebote des Hauptvereins in Anspruch genommen werden, zum Aktivbeitrag. (Siehe Aufnahmeantrag der Tennisabteilung)
Kündigungen sind, unter Einhaltung einer 4-wöchigen Frist, zum 31.12. eines Jahres möglich. Diese sind schriftlich an die Vorstandschaft oder direkt an den Kassierer zu senden.